Zurück in den Beruf
Menschen mit Seheinschränkungen haben einen Anspruch auf sogenannte „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (§ 33 ff, SGB IX). Dazu zählen alle Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation, die von den zuständigen Rehaträgern finanziert werden. Rehaträger sind zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit. Wenn es um die Genehmigung solcher Maßnahmen geht, sind die Rehaberater der betreffenden Organisation Ihre Ansprechpartner.
Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation gibt es unter anderem Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen vorbereitende Maßnahmen, um bestehende Defizite auszugleichen sowie berufliche Anpassungs-, Umschulungs- und Integrationsmaßnahmen, deren Ziel immer die dauerhafte berufliche Integration ist.
Für junge Menschen mit Seheinschränkung, die noch am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn stehen, ist es oft schwer, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Auch für sie sind die Deutschen Berufsbildungswerke (BBW) hilfreiche Ansprechpartner.
Tipps für das Gespräch mit dem Arbeitgeber
Bei einer fortschreitenden Sehminderung ist es wichtig, dass Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber darüber sprechen. Nur so kann er Ihre Situation verstehen und mit Ihnen zusammen nach Lösungen suchen. Bestenfalls bereiten Sie das Gespräch gut vor und machen Ihrem Arbeitgeber Vorschläge, wie es weiter gehen könnte. Dabei können Sie sich Unterstützung holen.
Sie können ein solches Gespräch alleine führen, müssen das aber nicht. Vier Ohren hören mehr als zwei und Sie können sich nach dem Gespräch noch über die Inhalte und die weiteren Schritte austauschen. Sie können beispielsweise ein Mitglied des Betriebsrates hinzunehmen oder – sofern in Ihrem Betrieb vorhanden – ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung. Eine Schwerbehindertenvertretung (SchwbV) nimmt die besonderen Interessen schwerbehinderter Beschäftigter in Betrieben und Dienststellen wahr und ist in Betrieben mit mindestens fünf Betroffenen Pflicht.
Schildern Sie Ihrem Arbeitgeber die Auswirkungen der Augenerkrankung auf Ihre Tätigkeit. Bei welchen Aufgaben haben Sie Schwierigkeiten? Ermüden Sie schneller? Haben Sie oft Kopfschmerzen oder Beschwerden am Bewegungsapparat? Ein unzureichendes Sehvermögen oder psychischer Druck etwa führen oft zu Ausgleichshaltungen, die auf Dauer nicht gesund sind.
Sinnvoll ist, wenn Sie selbst einige Lösungsansätze vorschlagen. Machen Sie sich vor dem Gespräch schon Gedanken dazu. Folgende Fragen sind dabei hilfreich:
- Können Hilfsmittel Ihre Sehprobleme ausgleichen?
- Lässt sich Ihr Arbeitsplatz ergonomisch anpassen?
- Können Sie eventuell andere Aufgaben erhalten, die Ihre Augen nicht so sehr belasten?
Informationen und Beratung dazu erhalten Sie beispielsweise bei sogenannten Integrationsfachdiensten (IFD), die Menschen mit Einschränkungen dabei unterstützen, am allgemeinen Arbeitsmarkt teilzuhaben.
Redaktion in Abstimmung mit den Kooperationspartnern.
Die auf dieser Website bereitgestellten Inhalte dienen der persönlichen Information und ersetzen kein Arzt-Patienten-Gespräch.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text die männliche Grundform genutzt. Selbstverständlich beziehen sich die Bezeichnungen, z. B. Patient oder Arzt, auch auf weibliche und non-binäre Personengruppen.